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boso ABI-System 100

Der einfache Routine-Check zur Früherkennung der peripheren arteriellen Verschluss-Krankheit (paVK).

Mit dem Knöchel-Arm-Index (ABI = Ankle Brachial Index) des boso ABI-System 100 kann eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) mit hoher Sensitivität frühzeitig identifiziert werden. Das boso ABI-system 100 ermittelt diesen entscheidenden Wert schnell, präzise und zuverlässig – ohne Doppler. Das boso ABI-System ermöglicht eine zeitgleiche Messung des systolischen Blutdrucks an allen vier Extremitäten, die vom Arzt oder der Arzthelferin durchgeführt werden kann. Schwankungen in der individuellen Messdauer werden durch das intelligente Aufpumpsystem und Regelung der Ablassgeschwindigkeit auf ein Minimum reduziert.
 
Inkl. boso ABI-Software mit Datenbank zur Patientenverwaltung, graphischen Darstellung der Messwerte und einer GDT-Schnittstelle zur Übergabe an die Praxis-EDV.

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Unsere Serviceleistungen:

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Dies ist nur ein Mustershop zur Demonstration!

Bitte nehmen Sie hier keine Anmeldung vor. Sind sie Arzt und möchten bestellen, oder Gesundheitsdienstleister und interessieren sich für unsere Shoplösung, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Gerätemanagement gemäß MPBetreibV!

Gerätemanagement
gemäß MPBetreibV!

Wir führen Ihre Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK und MTK) durch.
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Reparaturservice

Reparaturservice

Im Falle eines Defektes helfen wir Ihnen schnell weiter – auch mit Leihgeräten!

EasyTymp Hand-Tympanometer

mit Transporttasche
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ERKA. Vario Präzisions-Manometer

mit Rapidmanschette, grün
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custo flash 500 Langzeit-EKG Rekorder

inkl. Standardzubehör
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NIHON KOHDEN PVM-2701

inkl. Akku und Zubehör
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Haben Sie Fragen zu Prüfungen oder Terminen?

Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz:

  • Prüfung und sicherheitstechnische Beurteilung
    Ihrer medizintechnischen Geräte
  • Übernahme des Prüfmanagements
  • Erstellung von Bestands­ver­zeich­nis­sen und
    Medizin­produktebüchern
  • Information bezülglich MPBetreibV und MPG
0228 - 93 54 95 - 0

Gerätemanagement gemäß MPBetreibV

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MP BetreibV §11

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MTK dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MP BetreibV.§6

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben

BGV-A3 Prüfungen

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, BGV A3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

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