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NIHON KOHDEN PVM-2701

Patientenmonitor mit höchster Bedienerfreundlichkeit zur Überwachung von EKG, Puls, Respiration, SpO2, NIBD und Temperatur

Hochpräzise ec1-Arrhythmieanalyse: ec1, der Algorithmus von NIHON KOHDEN zur Arrhythmieanalyse kann die Anzahl der Fehlalarme um 80% reduzieren. Eine integrierte Bedienungsanleitung hilft dem Benutzer, die korrekte Überwachung sicherzustellen. Einfache und intuitive Bedienung

NIHON KOHDEN PVM-2701
Hohe Datenkapazität: bis zu 120 Stunden Trend, Arrhythmiewiedergabe, Alarmhistorie und Full Disclosure. Da die Zeit auf allen Anzeigen synchronisiert ist, findet der Benutzer schnell alle erforderlichen Daten. Mit OnScreen-Bedienungsanleitung. Großer und übersichtlicher 10”TFT-Touchscreen.

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Spezifikation

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Unsere Serviceleistungen:

Demoshop

Dies ist nur ein Mustershop zur Demonstration!

Bitte nehmen Sie hier keine Anmeldung vor. Sind sie Arzt und möchten bestellen, oder Gesundheitsdienstleister und interessieren sich für unsere Shoplösung, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Gerätemanagement gemäß MPBetreibV!

Gerätemanagement
gemäß MPBetreibV!

Wir führen Ihre Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK und MTK) durch.
Mehr Informationen!

Reparaturservice

Reparaturservice

Im Falle eines Defektes helfen wir Ihnen schnell weiter – auch mit Leihgeräten!

Drucker für NIHON KOHDEN PVM-2701

Drucker für PVM-2701
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Artikelname Art.Nr. Kurzbeschreibung VE EUR je VE Bestellen
NIHON KOHDEN PVM-2701 309650 inkl. Akku und Zubehör 1 Stück Preis sichtbar
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NIHON KOHDEN PVM-2701

inkl. Akku und Zubehör
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Drucker für NIHON KOHDEN PVM-2701 309651 Drucker für PVM-2701 1 Stück Preis sichtbar
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Drucker für NIHON KOHDEN PVM-2701

NIHON KOHDEN PVM-2701

inkl. Akku und Zubehör
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Drucker für NIHON KOHDEN PVM-2701

Drucker für NIHON KOHDEN PVM-2701

Drucker für PVM-2701
Preis sichbar nach Anmeldung
Mobilität:   tragbar
Zusatzfunktionen:   integrierte Bedienungsanleitung als Hilfe zur korrekten Überwachung
Anschlussmöglichkeiten:   keine Angaben
Lieferumfang:   inkl. Akku und Zubehör
Anzeige:   10" TFT-Touchscreen
Stromversorgung:   Akku
Garantie:   keine Angaben
Messparameter:   EKG, Puls, Respiration, SpO2, NIBD, Temperatur
Datendokumentation:   bis zu 120 Stunden Datenkapazität

 

Haben Sie Fragen zu Prüfungen oder Terminen?

Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz:

  • Prüfung und sicherheitstechnische Beurteilung
    Ihrer medizintechnischen Geräte
  • Übernahme des Prüfmanagements
  • Erstellung von Bestands­ver­zeich­nis­sen und
    Medizin­produktebüchern
  • Information bezülglich MPBetreibV und MPG
0228 - 93 54 95 - 0

Gerätemanagement gemäß MPBetreibV

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MP BetreibV §11

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MTK dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MP BetreibV.§6

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben

BGV-A3 Prüfungen

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, BGV A3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

Kennen Sie schon... ?