
NIHON KOHDEN PVM-2701
Patientenmonitor mit höchster Bedienerfreundlichkeit zur Überwachung von EKG, Puls, Respiration, SpO2, NIBD und Temperatur
Hochpräzise ec1-Arrhythmieanalyse: ec1, der Algorithmus von NIHON KOHDEN zur Arrhythmieanalyse kann die Anzahl der Fehlalarme um 80% reduzieren. Eine integrierte Bedienungsanleitung hilft dem Benutzer, die korrekte Überwachung sicherzustellen. Einfache und intuitive Bedienung
NIHON KOHDEN PVM-2701Hohe Datenkapazität: bis zu 120 Stunden Trend, Arrhythmiewiedergabe, Alarmhistorie und Full Disclosure. Da die Zeit auf allen Anzeigen synchronisiert ist, findet der Benutzer schnell alle erforderlichen Daten. Mit OnScreen-Bedienungsanleitung. Großer und übersichtlicher 10”TFT-Touchscreen.
Unsere Serviceleistungen:
Gerätemanagement
gemäß MPBetreibV!
Wir führen Ihre Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK und MTK) durch.Mehr Informationen!
Reparaturservice
Im Falle eines Defektes helfen wir Ihnen schnell weiter – auch mit Leihgeräten!| Artikelname | Art.Nr. | Kurzbeschreibung | VE | EUR je VE | Bestellen |
|---|---|---|---|---|---|
| NIHON KOHDEN PVM-2701 | 309650 | inkl. Akku und Zubehör | 1 Stück |
Preis sichtbar nach Anmeldung |
Zur Anmeldung |

NIHON KOHDEN PVM-2701
| Artikelname | Art.Nr. | Kurzbeschreibung | VE | EUR je VE | Bestellen |
|---|---|---|---|---|---|
| Drucker für NIHON KOHDEN PVM-2701 | 309651 | Drucker für PVM-2701 | 1 Stück |
Preis sichtbar nach Anmeldung |
Zur Anmeldung |

NIHON KOHDEN PVM-2701

Drucker für NIHON KOHDEN PVM-2701
| Mobilität: | tragbar |
|---|---|
| Zusatzfunktionen: | integrierte Bedienungsanleitung als Hilfe zur korrekten Überwachung |
| Anschlussmöglichkeiten: | keine Angaben |
| Lieferumfang: | inkl. Akku und Zubehör |
| Anzeige: | 10" TFT-Touchscreen |
| Stromversorgung: | Akku |
| Garantie: | keine Angaben |
| Messparameter: | EKG, Puls, Respiration, SpO2, NIBD, Temperatur |
| Datendokumentation: | bis zu 120 Stunden Datenkapazität |
Haben Sie Fragen zu Prüfungen oder Terminen?
Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz:
- Prüfung und sicherheitstechnische Beurteilung
Ihrer medizintechnischen Geräte - Übernahme des Prüfmanagements
- Erstellung von Bestandsverzeichnissen und
Medizinproduktebüchern - Information bezülglich MPBetreibV und MPG
Gerätemanagement gemäß MPBetreibV
MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MP BetreibV §11
Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Medizinprodukt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Messabweichungen (Fehlergrenzen) einhält. Die MTK dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:
- Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
- Audiometer
- Ergometer
Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben
STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MP BetreibV.§6
Für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Erkennung von Gerätemängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:
- Defibrillatoren
- EKG-Geräte/HF-Geräte
- Infusions-/Spritzenpumpen
- Inkubatoren
- Patientenmonitore
- Reizstrom-Therapiegeräte
- Ultraschallvernebler
- Sekretabsaugpumpen
Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben
BGV-A3 Prüfungen
Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Geräte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. In diesen Regelwerken (UVV, BGV A3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kontrollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Gewerbeaufsichtsämter sowie die Berufsgenossenschaften.
Prüfintervall: jährlich
Gerätemanagement
Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Betreiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahrnehmen von Betreiberpflichten in Zusammenhang mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Beratungsleistungen für den sicheren und ökonomischen Betrieb, Instandhaltungsleistungen sowie Prüftätigkeiten.
Röntgen-Qualitätskontrollen
Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Qualitätskontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammographie-Anlagen. Durch eine Sachverständigenprüfung nach der Installation werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Recherche für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen können.


