Login

Sie sind bereits Kunde
Bitte melden Sie sich mit Ihrer eMail-Adresse oder Kundennummer und Ihrem Passwort hier an.

Neuanmeldung

Neues Kunden-Konto eröffnen!
Dies ist ein Shop für Ärzte und Dienstleister aus dem Gesundheitswesen. Für eine Bestellung müssen Sie sich bitte erst anmelden. Nach Ihrer Kontoaktivierung durch uns sehen Sie alle Preisangaben und können bequem Ihre Shopbestellung ausführen.

Passwort vergessen

Sie haben Ihr Passwort vergessen!
Fordern Sie einfach Ihr Passwort neu an.

Kleinautoklaven

 

Was müssen Sie bei der Sterilisation und der Wahl des für Sie geeigneten Autoklaven beachten?

Nach der europäischen Norm EN 13060 werden Dampf-Klein-Sterilisatoren nach B, S oder N bzw. nach allgemein gängiger Terminologie in »Klasse B«, »Klasse S« oder »Klasse N«
klassifiziert (EN 13060:2004+A2:2010).

Falls Sie weitere Informationen zum Thema
Sterilisation und Europa Norm EN 13 060
benötigen, sprechen Sie uns einfach an. Unsere
Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter.

0228 - 93 54 95 - 0

Die neue Europa-Norm EN 13 060 für Kleinautoklaven:

»Klasse B«

Sterilisation aller verpackten und unverpackten massiven, hohlen und porösen Produkte, wie sie durch Prüfbeladungen der Norm dargestellt werden. Innerhalb dieses Verfahrens können alle Instrumente mit fraktioniertem Vakuum in allen Verpackungsvarianten sterilisiert werden. Nur für dieses Verfahren gibt es auch einen in der Norm beschriebenen Prüfkörper (Helix). Mit einem »Klasse B« Autoklaven können Sie somit jede Ladungsart sterilisieren.

»Klasse S«

Sterilisation von Produkten nach Herstellerangaben einschließ­lich unverpackter massiver Produkte und mindestens einer der folgenden Beladungen: poröse Produkte, poröse Klein­teile, Hohlkörper des Typs A, Hohlkörper des Typs B, einfach verpackte Produkte und mehrlagig verpackte Produkte.

»Klasse N«

Sterilisation unverpackter massiver Produkte.

Bitte beachten Sie, dass die »Klasse N« nichtmehr für die Humanmedizin zugelassen ist

Klasse N

Resumee:

Normen stellen in der Regel nur Empfehlungen dar und werden bei Nichteinhaltung zwar nicht strafrechtlich verfolgt, aber dennoch fordert die RKI-Empfehlung die Praxisbetreiber auf, sich an der Norm EN 13060 zu orientieren. Sie gilt als Bestandteil der »Regeln der Technik«. Gutachter und Sachverständige orientieren sich z.B im Rahmen eines Haftpflichtprozesses an dieser Norm, wenn Sie vom Gericht bei vermuteter Infektionsübertragung in einer Arztpraxis zur Begutachtung bestellt werden.